Basel III und Gold

Gold

Liebe Leserinnen und Leser,

 „Basel III" ist ein Reformpaket für die Bankenregulierung des Basler Ausschusses an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, das Ende 2010 veröffentlicht wurde. Mit ihm sollten Schwächen des bestehenden Regelwerks, die durch die Finanzkrise ab 2007 zutage traten, beseitigt werden. Insbesondere geht es darum, Banken zu verpflichten mehr Eigenmittel beiseite zu legen, damit sie riskante Geschäfte, bei denen hohe Verluste drohen, aus eigener Kraft abfedern können. Basel III umfasst Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Stärkung der Eigenmittel von Banken. Kernstück von Basel III ist die Beibehaltung der Risikogewichtung und der darauf bezogenen Unterlegung von Risikoaktiva mit Eigenkapital. Seit 2013 lösen die neuen Vorschriften unter der Bezeichnung Basel 3 schrittweise die Basel 2 genannten Vorläuferregeln ab. Mit der Reform von Basel 3 vom Dezember 2017 wurden schließlich einige der Übergangsregeln bis 2022 verlängert. Die Gesamtkapitalquote von acht Prozent der risikogewichteten Aktiva wurde beibehalten, allerdings setzt sich das Gesamtkapital von Basel III aus höherwertigen Eigenmitteln zusammen. So gibt es künftig nur noch zwei Kategorien von Eigenmitteln: Tier-1-Kapital und Tier-2-Kapital. Das derzeit noch anrechenbare Tier-3-Kapital entfällt. Der Großteil der Eigenmittel wird künftig aus dem harten Kernkapital bestehen.

Kernkapitalquote: Die magische Zahl "Tier 1"

Der Begriff "Tier" hat in der Bankenbranche nichts mit Tieren zu tun, sondern ist die englische Bezeichnung für Kernkapitalquote. Man berechnet diese Kennzahl, indem man das Kernkapital (damit ist das unmittelbar haftende Eigenkapital gemeint) der Bank durch die Summe der Risikoposten (etwa Kredite und Wertpapiere) teilt. Die Kernkapitalquote sagt also aus, inwieweit die Risikopositionen durch eigene Mittel gedeckt sind, sprich wie dick der Risikopuffer der Bank ist. "Tier 1" gilt darum als magische Zahl, um die Stabilität und Stärke einer Bank zu beurteilen. Je höher die Quote, desto gesünder die Bank. Nach internationalen Bilanzvorschriften muss die Kernkapitalquote mindestens vier Prozent betragen, also vier Prozent des Kreditvolumens durch Eigenkapital gedeckt sein. Werte von unter sechs Prozent gelten als bedenklich. Sieben Prozent gelten gemeinhin als Richtwert für eine gesunde Bankbilanz. Zum Beispiel bedeutet eine Kernkapitalquote von sechs Prozent, dass innerhalb eines Jahres insgesamt sechs Prozent der Kredite und Aktien ausfallen müssten, bevor das Kapital aufgebraucht ist und der Bank die Insolvenz droht. Beim Stresstest für Europas Banken im Jahr 2010 wurde - wie im US-Test - als Untergrenze für "Tier 1" die Marke von sechs Prozent festgelegt. Wer diesen Wert auch im schlimmsten Szenario nicht halten kann, ist durchgefallen.

Was ist die Kernkapitalquote?

Es ist die Kennzahl für die Kapitalstruktur von Kreditinstituten. Sie ergibt sich, indem man das Kernkapital durch die Summe der Risikoaktiva des Kreditinstituts (das sind gewährte Kundenkredite) dividiert.

 

Was gehört zum harten Kernkapital?

Das harte Kernkapital einer Bank besteht aus einbezahltem Kapital, offenen Reserven und Gewinnvorträgen. Es ist in Turbulenzen besonders wichtig, da es der Bank in der Krisensituation helfen soll, sich selbst zu stabilisieren.

 

Für wen gilt Basel III?

Für Kreditnehmer mit geringer Bonität und wenig Eigenkapital kann Basel III bedeuten, dass entweder die Zinsen sehr hoch ausfallen oder überhaupt kein Darlehen bewilligt wird. Kreditnehmer mit guter Bonität und einer ausreichenden Eigenkapitalquote profitieren hingegen nach Basel III meist von besseren Konditionen.

 

Basel III und Gold

Es ist deshalb aus Sicht jener, die den Banken Vertrauen entgegenbringen, interessant, wie diese Gold und Goldderivate zu behandeln haben. In Bezug auf das Marktrisiko wird man in den BIZ-Regeln unter dem Titel ,,Minimum capital requirements for market risk‘‘ vom Januar 2019 fündig. Für all jene, die argumentieren, Gold sei im Sinne der Bankenaufsicht in Bezug auf das Marktrisiko ein Rohstoff, der findet dort eine Überraschung. Auf Seite 112 unter Punkt 40.53 findet man den Hinweis auf einen vereinfachten Standardansatz für das Marktrisiko von Währungen und Gold. In der dazugehörigen Fußnote 19 fügt die BIZ zur Begründung hinzu, dass Gold wie eine Währung behandelt werden soll, weil seine Volatilität mehr der einer Fremdwährung entspräche und Banken Gold deshalb in gleicher Weise managen wie diese. Diese Aussage enthält einen erwähnenswerten Gedanken: Erstens verweist das Argument auf den Zusammenhang zwischen Devisen und Gold. Wenn Gold wie eine Devise behandelt wird, ist es de facto eine! Und zwar nicht nur wegen seiner Volatilität, die ja eine ziemlich blutleere Größe darstellt. Sondern auch deshalb, weil mit dieser Einstufung Annahmen einhergehen, die zumindest implizit seine Liquidität beschreiben. Wäre Gold als Rohstoff behandelt worden, wäre ein „Netting“ mit Währungspositionen bedeutend schwieriger. Genau dies wird aber in obiger Schrift getan. Auf Seite 114 werden unter Punkt 40.61 zur Errechnung der Kapitalanforderungen des Marktrisikos die größere Nettoposition der Devisen und die Nettoposition von Gold addiert, um daraus dann den aufsichtsrechtlichen Kapitalbedarf von 8 % der Summe zu errechnen. Historisch und strategisch ist dies im Übrigen in einem „Fiatgeld-System“ wie dem heutigen vor allem dann sinnvoll, wenn dieses „Fiatgeld“ gegenüber Gold abwertet und die Bank eine Long-Position in Gold mit einer Netto-Shortposition auf Devisen ausgleichen kann. Dieses Verhalten von Gold ergibt sich aus der Abwertungstendenz aller Fiatwährungen gegen Gold. Gold kann damit nach Basel 3 ein Bewertungsfallschirm für abwertende Devisen, aber auch Kompensation für Wertverluste anderer Assets sein.

Denn dieses Fallschirmverhalten von Gold wird auch in seiner Korrelationsmatrix für alle großen US-Investmentklassen sichtbar. Darin wird für die Zeit seit Aufhebung der Goldbindung des US-Dollars im August 1971 klar, dass Gold eben nicht das Verhalten von Rohstoffen zeigt, denn die Korrelation von Gold gegenüber Rohstoffen betrug zwischen 1972 und 2016 nur 0,47. Und mindestens genauso wichtig: Gegenüber den größten Asset-Klassen US-Aktien, US-Anleihen allgemein, US-Staatsanleihen und US-Immobilien war die Korrelation von Gold negativ. Das bedeutet, dass Gold in einer allfälligen Rückkehr zum historischen Durchschnitt von Geldpolitik diese historische Funktion als Bewertungsfallschirm wiedererlangen wird. Goldderivate hingegen werden übrigens mit geeigneten Derivaten zu einer Nettoposition zusammengefasst, was gerade kein physisches Gold ist. Zwischen beiden liegen Liquiditätsklippen und das berühmt-berüchtigte Counterparty-Risk, gegen das Gold historisch eben besonders gut geschützt hat.

Man muss allerdings nicht weit in die Vergangenheit schauen, um dies zu sehen. Denn zum einen betrifft das Gegenparteienrisiko nicht nur Privatbanken, sondern auch Zentralbanken. Und jede Devisenreserve einer Notenbank ist potenziell eine Bewertungsbombe. Dies hatte auch der französische Präsident de Gaulle im Blick, als er von den USA Gold statt bunt bedruckter Dollarscheine wollte und der letzte Auslöser für die Aufhebung der Goldbindung eben dieser bunten Scheine war.

Der Kampf um die Verteilung des Schwarzen Peters der bilanziellen Wertlosigkeit von Devisen und anderen Vermögenswerten hat seit der „knopfdruckartigen“ Schaffung von Schuldgeld nach Aufhebung der Goldbindung des Gold-Devisen-Standards 1971 Fahrt aufgenommen. Und diese hat sich mit der Eröffnung des „Selbstbedienungsladens Target-2-System der EZB“ im Euroraum weiter beschleunigt (im September 2020 verzeichnete die Bundesbank einen positiven Target2-Saldo in Höhe von etwa 1.115,2 Milliarden Euro). Da wundert es eigentlich gar nicht mehr, dass auch die Notenbanken weltweit langsam kalte Füße bekommen und ihre Goldkäufe beschleunigen, um nicht nur US-Dollar, sondern auch ihre Euro-Guthaben gegen Gold einzutauschen. Allein in diesem Jahr gaben die Zentralbanken netto 1,15 Mrd. US-Dollar für Goldkäufe aus. Wurden im Jahr 2018 noch 656 Tonnen netto gekauft und damit 74 % mehr als 2017, waren es im Jahr 2019 bereits geschätzte 684 Tonnen. Eigentlich ein ganz natürlicher Reflex, wenn man in die Geschichte des Geldes schaut. Die Weisheit liegt deshalb wohl auch nicht in Basel 3,4 oder 5, sondern eher in der Einhaltung jener ökonomischen Prinzipien, die mit dem Begriff ,,Sound Money‘‘ beschrieben werden. Sound Money oder auch “gesundes Geld” oder “hartes Geld” ist eine Form von Geld, die bestimmten Eigenschaften unterliegt:

Knapp und inflations-resistent – gute Teilbarkeit – einfache Echtheitsprüfung – gute und einfache Aufbewahrung und Verwendbarkeit !!

Und zum Schluss noch zwei Sätze zu Gold:  Die Motivation von Goldinvestoren in physischer Form besteht nicht in der Erzielung nominaler positiver Renditen als vielmehr in der Transformation von Ersparnissen und (Lebens-) Arbeitsleistung in das politisch nicht manipulierbare und natürlich begrenzte Wertaufbewahrungsmittel, da dieses alle drei Geldfunktionen uneingeschränkt, zuverlässig und dauerhaft erfüllt. Besonders trefflich wurde die Währungsfunktion von Gold bereits im Jahr 1966 durch den späteren US-Notenbankchef Alan Greenspan in einem einzigen Zitat zusammengefasst:

“Ohne Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation zu schützen. Dann gibt es kein sicheres Wertaufbewahrungsmittel (…) Die Finanzpolitik des Wohlfahrtsstaates macht es erforderlich, dass es für Vermögende keinen Weg gibt, sich zu schützen. Das ist das schäbige Geheimnis der Wohlfahrtsstaats-Tiraden gegen das Gold. Defizitfinanzierung ist schlichtweg eine Maßnahme zur ‘versteckten’ Enteignung von Vermögen.”

Viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten und bleiben Sie gesund.

Ihr Goldinvest.at Team

 

Eintrag vom 11.12.2020

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